Das Handelsrecht beschreibt das besondere Privatrecht der Kaufleute. Im Bereich des Handelsrechts haben wir uns auf das Recht des Handelsstands, das Recht der Handelsgeschäfte sowie insbesondere auf das gesamte Feld des Vertriebsrechts spezialisiert. Hierbei stehen wir unseren Mandanten insbesondere im
als verlässlicher und kompetenter Partner beratend zur Seite. Im Optimalfall gestalten wir die abzuschließenden Vertriebsverträge und helfen hierdurch nicht selten spätere Konflikte von vornherein zu vermeiden. Unsere Erfahrung zeigt uns, dass regelmäßig das einem Vertriebsverhältnis zu Grunde liegende Vertragswerk und dessen Art und Weise der Ausgestaltung maßgebliche Auswirkung auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens hat. Nicht zuletzt aufgrund dieser erheblichen Bedeutung der Vertriebsverträge sollten diese von einem anwaltlichen Fachmann gestaltet und auf Schwachstellen sowie rechtliche Risiken hin überprüft werden.
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